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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der RL Lastenfahrrad vom 30. Juni 2023 (SächsABl. S. 1193)
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Die RL Lastenfahrrad vom 29. Januar 2021 (SächsABl. S. 195), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224), wird wie folgt geändert: Ziffer VI Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß Nummer 7.6 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung oder gemäß Nummer 7.4 der Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VVK).“
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft. Dresden, den 30. Juni 2023 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig