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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der RL-ÖPNV vom 18. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 12)
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Dem Teil I Nummer 7.3 der RL-ÖPNV vom 24. August 2010 (SächsABl. SDr. S. S 135), die zuletzt durch Artikel 14 der Verwaltungsvorschrift vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 291) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 398), wird folgende Nummer 7.3.3 angefügt: „7.3.3 Zuwendungen werden bei Vorliegen aller Zuwendungsvoraussetzungen nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen zulassen.“
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie noch nicht abgeschlossenen Förderverfahren findet weiterhin die RL-ÖPNV in der Fassung vom 2. März 2012 Anwendung. Dresden, den 18. Dezember 2019 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig