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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der RL Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021 vom 30. März 2022 (SächsABl. S. 530)
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Die RL Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021 vom 8. Oktober 2021 (SächsABl. S. 1310), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224), wird wie folgt geändert: In Teil C Ziffer VI Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2023“ durch die Angabe „30. September 2022“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 30. März 2022 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig