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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich vom 10. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 7)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
In Ziffer VI der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich vom 3. Juli 2019 (SächsABl. S. 1005), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 393), wird das Wort „fünf“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. Dresden, den 10. Dezember 2019 Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange