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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Vollzug der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Vollzug der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO) vom 1. November 2010 (SächsABl. SDr. S. S 222), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280)
Vom 1. November 2010 Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt folgende Änderungen für den Vollzug der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten ( SächsSchAVO) vom 2. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 21, 97), geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 448), bekannt:
In Anhang 1 Empfehlungen für pauschalierte Ausgleichsbeträge (Richtwertkatalog) aufgrund von § 10 Abs. 1 Satz 4 SächsSchAVO .
In Anhang 2 Empfehlungen zum Abschluss von Verträgen über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in Wasserschutzgebieten und die Zahlung von Ausgleich (Mustervertrag).
In Anhang 3 Amtlicher Vordruck für Anträge auf Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von § 7 Abs. 2 SächsSchAVO .
In Anhang 4 Amtlicher Vordruck für Anträge auf Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von § 7 Abs. 2 SächsSchAVO . Die Anhänge sind als Datei im Internet unter: www.umwelt. sachsen.de → Wasser, Wasserwirtschaft → gebietsbezogener Gewässerschutz → Schutzbestimmungen eingestellt. Dresden, den 1. November 2010 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Herbert Wolff Staatssekretär
Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4