Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der VwV Investkraft vom 26. Juni 2018 (SächsABl. S. 853)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Die VwV Investkraft vom 23. Februar 2016 (SächsABl. S. 302), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 433), wird wie folgt geändert: In Teil B Ziffer III Nummer 1 Buchstabe e wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 26. Juni 2018 in Kraft. Dresden, den 26. Juni 2018 Der Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr In Vertretung Dr. Hartmut Mangold Staatssekretär Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller Der Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß Der Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow Die Staatsministerin für Kultus Christian Piwarz Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.