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Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der befristeten Aufnahme von Fach- und Führungskräften der Verwaltungen von mittel- und osteuropäischen Staaten in der sächsischen Verwaltung vom 14. Juni 2004 (SächsABl. S. 702, 1110)
Vom 14. Juni 2004 Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten zur Förderung der befristeten Aufnahme von Fach- und Führungskräften der Verwaltungen von mittel- und osteuropäischen Staaten in der sächsischen Verwaltung vom 6. Juni 2001 (SächsABl. S. 781, 2002 S. 99) wird wie folgt geändert:
In Ziffer I Nr. 1 Satz 2 wird das Wort „zukünftige“ durch die Wörter „nachhaltige Unterstützung nach der“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2004 in Kraft.
Dresden, den 14. Juni 2004 Der Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Stanislaw Tillich
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.