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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Auszahlungen von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung vom 3. September 2015 (SächsABl. S. 1311)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Die VwV-Mittelabruf vom 25. März 2013 (SächsABl. S. 398) wird wie folgt geändert:
Ziffer X wird wie folgt gefasst: „X. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Zur Fortgeltung bedarf es einer positiven Evaluierung der Anwendung in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch das zuständige Ressort in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen.“
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft. Dresden, den 3. September 2015 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Unland
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.