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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Auftragsverarbeitung in der sächsischen Justiz vom 24. April 2019 (SächsJMBl. S. 119)
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In Großbuchstabe A Ziffer I Nummer 2 Satz 2 VwV IT – Justiz vom 13. Dezember 2018 (SächsJMBl. S. 183) werden die Wörter „in gesonderten Verträgen geregelt werden“ durch die Wörter „Gegenstand der VwV Auftragsverarbeitung vom 24. April 2019 (SächsJMBl. S. 119) sind“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. Dresden, den 24. April 2019 Der Staatsminister der Justiz in Vertretung Andrea Franke