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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen vom 24. November 2005 (SächsJMBl. S. 122)
Vom 24. November 2005
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz für Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen (VwV Geschäftsprüfungen ) vom 21. Dezember 2001 (SächsJMBl. 2002 S. 14) wird wie folgt geändert:
In Abschnitt A Ziffer I Satz 1 werden die Wörter „, ausgenommen beim Sächsischen Finanzgericht,“ gestrichen.
In Abschnitt A Ziffer II Nr. 1 Satz 4 wird das Wort „auch“ gestrichen.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Dresden, den 24. November 2005 Der Staatsminister der Justiz Geert Mackenroth