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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Gefangenentransport in Sachsen vom 28. Juni 2004 (SächsABl. S. 880)
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Vom 28. Juni 2004
Ziffer I Nr. 14 Buchst. d Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Gefangenentransport in Sachsen (VwV SächsGT) vom 4. Dezember 2002 (SächsABl. 2003 S. 2) wird wie folgt gefasst: „Als Transportkilometer gelten die im ,Kursbuch für den Gefangenensammeltransport‘ enthaltenen Angaben zu den Straßenkilometern, fehlen solche für eine Teilstrecke, sind insoweit die tatsächlich gefahrenen Kilometer anzusetzen.“
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2004 in Kraft. Dresden, den 28. Juni 2004 Der Staatsminister der Justiz Dr. Thomas de Maizire