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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Haftvollstreckungskosten vom 21. Juli 2006 (SächsJMBl. S. 83)
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Kosten der Vollstreckung von Freiheitsstrafen sowie die Kosten der Untersuchungs- und sonstigen Haft (VwV Haftvollstreckungskosten) vom 26. Mai 1998 (SächsJMBl. S. 78), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 3. Juni 2003 (SächsJMBl. S. 39) und enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 780), wird wie folgt geändert:
In Ziffer II Nr. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 2 GKG“ durch die Angabe „§ 19 Abs. 2 GKG“ ersetzt.
In Ziffer IV Nr. 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 11 GKG“ durch die Angabe „§ 3 Abs. 2 GKG“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 21. Juli 2006 Der Staatsminister der Justiz In Vertretung Gabriele Hauser Staatssekretärin