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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Neuregelung der Organisation des Sozialen Dienstes der Justiz und der Führungsaufsichtsstellen vom 3. Dezember 2025 (SächsJMBl. 2026 S. 2)
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Die VwV Sozialer Dienst/FA vom 11. Juli 2014 (SächsJMBl. S. 71), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), tritt am Tag nach der Veröffentlichung außer Kraft.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 3. Dezember 2025 Die Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert