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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Neuregelung der Vorschriften über die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und die Gerichtsvollzieherordnung vom 16. Oktober 2025 (SächsJMBl. S. 83)
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Die VwV zur GVGA und GVO vom 25. September 2013 (SächsJMBl. S. 130), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2024 (SächsJMBl. S. 408) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), tritt am 1. November 2025 außer Kraft.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2025 in Kraft. Dresden, den 16 Oktober 2025 Die Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert