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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gestaltung kommunaler Dienstsiegel vom 26. Januar 2005 (SächsABl. S. 126)
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Vom 26. Januar 2005
In Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gestaltung kommunaler Dienstsiegel (VwV KomDienstsiegel) vom 29. November 1999 (SächsABl. S. 1072), die durch Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 2004 (SächsABl. 2005 S. 58) verlängert worden ist, wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt: „Für die Siegelung von Schriftstücken, die mit Hilfe drucktechnischer oder elektronischer Einrichtungen erstellt werden, kann ein Abdruck des Dienstsiegels maschinell eingedruckt sein oder aufgedruckt werden.“.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 26. Januar 2005 Sächsisches Staatsministerium des Innern Dr. Jürgen Staupe Staatssekretär