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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern vom 8. Juni 2021 (SächsABl. S. 780)
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Ziffer I Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern vom 12. März 2014 (SächsABl. S. 525), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt gefasst: „3. für die Zuordnung zu den Stufen des Grundgehalts gemäß § 27 Absatz 1, 2, 4 und 5 sowie § 28 des Sächsischen Besoldungsgesetzes, einschließlich der Anrechnung oder Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten gemäß § 28 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes,“.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Dresden, den 8. Juni 2021 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller