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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung vom 10. Juni 2025 (SächsABl. S. 642)
Die Verwaltungsvorschrift A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung vom 20. Januar 2025 (SächsABl. S. 150) wird wie folgt geändert:
In Nummer 17 Satz 8 wird die Angabe „4,00 Punkte“ durch die Angabe „5,00 Punkte“ ersetzt.
In Nummer 20 wird die Angabe „vier Punkten“ durch die Angabe „fünf Punkten“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 7. Februar 2025 in Kraft. Dresden, den 10. Juni 2025 Der Staatsminister des Innern Armin Schuster