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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bildungsempfehlung vom 27. November 2017 (MBl. SMK S. 448)
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Die VwV Bildungsempfehlung vom 19. Januar 2017 (MBl. SMK S. 8) wird wie folgt geändert: Die Anlage 1 zu Ziffer II Nummer 1 (Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Dresden, den 27. November 2017 Der Staatsminister für Kultus Frank Haubitz Anhang