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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 vom 12. Oktober 2015 (SächsABl. S. 1506)
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015 vom 5. Dezember 2013 (SächsABl. 2014 S. 63) wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Grundsätze für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen (VwV Grundsätze der Abwasserbeseitigung – VwV Abw)“.
In Ziffer I wird die Angabe „2007 bis 2015“ gestrichen.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Grundsätze des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen“.
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
Ziffer II wird wie folgt gefasst:
„II. Grundsätze und Termine für die Abwasserbeseitigung gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes“. bb) Ziffer IV wird gestrichen.
Die Überschrift von Ziffer II wird wie folgt gefasst: „Grundsätze und Termine für die Abwasserbeseitigung gemäß § 49 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes“.
Ziffer IV wird aufgehoben.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 12. Oktober 2015 Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.