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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 18. März 2010 (SächsABl. S. 590), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 286)
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Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2009, S. 666 bekannt gegebenen und im Sonderdruck zum Verkehrsblatt (B 2207) veröffentlichten 1 Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB – Durchführungsrichtlinien) – RSEB – vom 3. September 2009 finden im Freistaat Sachsen, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn vom 26. Juli 2007 (SächsABl. S. 1372) außer Kraft. Dresden, den 18. März 2010 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Roland Werner Staatssekretär