Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der VwV StVO-Zustimmungspflichten vom 26. Januar 2015 (SächsABl. S. 235)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Die Tabelle in Ziffer II Nummer 1 der VwV StVO-Zustimmungspflichten vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 290), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2013 (SächsABl. SDr. S. S 887), wird wie folgt geändert: Nach laufender Nummer 24 werden folgende laufende Nummern angefügt: Lfd. Nr. | Zusatzzeichen 25 | Treibjagd (zu VZ 101 StVO) 26 | Wendestelle Winterdienst 27 | Kurze Ausfahrt 28 | Veranstaltung
Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 26. Januar 2015 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Dr. Hartmut Mangold Staatssekretär