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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Vergabe des Sächsischen Lehrpreises vom 14. Februar 2025 (SächsABl. S. 246)
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In Ziffer III Nummer 2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Vergabe des Sächsischen Lehrpreises vom 13. September 2024 (SächsABl. S. 1141) wird die Angabe „10 000 Euro“ durch die Angabe „5 000 Euro“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Dresden, den 14. Februar 2025 Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Sebastian Gemkow