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VwV Fortgeltung LaSuB
VwV Fortgeltung LaSuB vom 29. Dezember 2017 (MBl. SMK 2018 S. 3), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 255)
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Regelungen, die in Verwaltungsvorschriften, Förderrichtlinien oder Erlassen des Staatsministeriums für Kultus für die Sächsische Bildungsagentur, für das Sächsische Bildungsinstitut oder für deren Vorgängerbehörden getroffen wurden, gelten für das Landesamt für Schule und Bildung fort.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Dresden, den 29. Dezember 2017 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz