Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung vom 28. Januar 2025 (MBl. SMK S. 10)
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Errichtung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung vom 17. November 2016 (MBl. SMK S. 346), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2021 (SächsABl. S. 368) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287), wird wie folgt geändert: Ziffer II. wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird Satz 2 wie folgt geändert:
Nach dem Wort „Arbeit“ werden die Wörter „und Verkehr“ durch die Wörter „, Energie und Klimaschutz“ ersetzt.
Das Wort „Regionalentwicklung“ wird durch die Wörter „Infrastruktur und Landesentwicklung“ ersetzt.
Vor dem Wort „Umwelt“ werden die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ gestrichen.
Nach dem Wort „Soziales“ wird das Wort „, Gesundheit“ eingefügt.
Nach dem Wort „Justiz“ werden die Wörter „und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ gestrichen.
In Nummer 5 werden die Wörter „Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 352)“ durch die Wörter „Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 253)“ ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 28. Januar 2025 Der Staatsminister für Kultus Conrad Clemens