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VwV Organisation LaSuB
VwV Organisation LaSuB vom 15. November 2017 (MBl. SMK S. 446), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 255)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Sitz des Landesamtes für Schule und Bildung ist Chemnitz.
Die örtliche Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung umfasst das Gebiet des Freistaates Sachsen.
Es werden sechs Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung eingerichtet. Die Standorte sind: – Bautzen, – Chemnitz, – Dresden, – Leipzig, – Radebeul, – Zwickau.
Die Standorte führen folgende Bezeichnungen – am Standort Bautzen: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Bautzen – am Standort Chemnitz: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Chemnitz – am Standort Dresden: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Dresden – am Standort Leipzig: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Leipzig – am Standort Radebeul: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Radebeul – am Standort Zwickau: Landesamt für Schule und Bildung – Standort Zwickau
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Dresden, den 15. November 2017 Der Staatsminister für Kultus Frank Haubitz