Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen vom 20. Juli 1999 (SächsABl. S. 866)
Vom 20. Juli 1999
Änderung der VwV Personalakten Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zur ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen (VwV Personalakten) vom 3. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 145) wird wie folgt geändert. Punkt 2.1 erhält folgende Fassung: „Die für die Beamten des Freistaates jeweils geltenden Bestimmungen zur Führung und Verwaltung von Personalakten finden für Angestellte, Arbeiter sowie die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten sinngemäß Anwendung, soweit die tariflichen Vorschriften keine eigenständigen Regelungen enthalten und im Folgenden nicht anderes festgelegt ist.“
In-Kraft-Treten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 20. Juli 1999 Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Sächsischen Staatskanzlei Günter Meyer Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer Der Staatsminister für Kultus Dr. Matthias Rößler Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Dr. Rolf Jähnichen