Verwaltungsvorschrift wird geladen …
VwV Polizeiorganisation
VwV Polizeiorganisation vom 17. August 2022 (SächsABl. S. 1008), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2025 (SächsABl. SDr. S. S 212)
Die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst ist in den Anlagen 1 bis 9 geregelt.
Die Organisation der Polizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe des in der Anlage 10 dargestellten Grundmodells. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen und bedürfen dessen Zustimmung.
Die Organisation der Bereitschaftspolizeiabteilungen richtet sich nach der Anlage 11.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 17. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Polizeiorganisation vom 30. November 2021 (SächsABl. S. 1595) außer Kraft. Dresden, den 17. August 2022 Der Staatsminister des Innern Armin Schuster
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11