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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 8. Oktober 2021 (MBl. SMK S. 186)
Ziffer I der Verwaltungsvorschrift über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen vom 13. August 2018 (MBl. SMK S. 427), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385) wird wie folgt geändert:
Nummer 1 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
Das Konto ist möglichst kostenfrei zu führen. Etwaig anfallende Gebühren können vom Landesamt für Schule und Bildung erstattet werden.“
Nummer 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Mitteilung erfolgt über das Schulportal nach dem Muster in Anlage 1.“
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Dresden, den 8. Oktober 2021 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz