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Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der RL Denkmalförderung vom 27. Oktober 2021 (SächsABl. S. 1444)
Die RL Denkmalförderung vom 31. August 2019 (SächsABl. S. 1246), die durch die Richtlinie vom 7. Juli 2020 (SächsABl. S. 884) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt geändert:
Ziffer I wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 Unterabschnitt 1 Satz 2 werden die Wörter „das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 644) geändert worden ist“ durch die Wörter „das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist“ ersetzt.
In Nummer 2 Unterabschnitt 2 werden die Wörter „die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist“ durch die Wörter „die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist“ und die Wörter „die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 31. Juli 2019 (SächsABl. S. 1209) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2017 (SächsABl. SDR. S. S 378)“ durch die Wörter „die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. April 2021 (SächsABl. S. 434) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 352)“ ersetzt.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Festbetragsfinanzierung“ die Angaben „nach Nummer 5 Buchstabe d“ angefügt.
In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „nicht rückzahlbarer“ gestrichen.
In Nummer 5 Buchstabe a wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Ein Ausnahmefall kann bei einem besonderen öffentlichen Interesse an der Förderung vorliegen, zum Beispiel im Falle der dringenden Notwendigkeit der Maßnahme oder der besonderen Bedeutung des Kulturdenkmals.“
Ziffer VII Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Bewilligungsbehörde kann Auszahlungen leisten, soweit dies nach Nummer 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, nach Nummer 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften oder nach zu diesen Nebenbestimmungen ergangenen Ausführungsregelungen zugelassen ist.“
Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Richtlinie ersichtliche Fassung.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 11 eingefügt: „11. Nutzung des Kulturdenkmals: Das Objekt wird bisher wie folgt genutzt: Die Nutzung wird zukünftig wie folgt sein: □ privat (z. B. Wohnzwecke in Eigennutzung) □ wirtschaftlich (z. B. Vermietung oder Verpachtung) □ gemischte Zwecke (z. B. eigene Wohnzwecke und Gewerbe)“
Die bisherigen Nummern 11 und 12 werden Nummern 12 und 13.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Anlage 1 in der bisherigen Fassung ist für das Verfahren zur Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2021 anwendbar, wenn eine Bewertung beziehungsweise Priorisierung der Anträge stattgefunden hat.
Dresden, den 27. Oktober 2021 Der Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt
Anlage 1 (zu Ziffer V Nummer 4 Buchstabe a und Ziffer VII Nummer 1 Buchstabe c) Mehrkostenkatalog Liste der denkmalbedingten Mehraufwendungen (Freistaat Sachsen) Vorbemerkungen: Soweit sich der Gegenstand eines Förderantrags nach dieser Richtlinie nicht diesem Katalog zuordnen lässt, ist der denkmalbedingte Mehraufwand von der Bewilligungsbehörde im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung gesondert festzustellen. Dabei sind die Gegenstände dieses Kataloges soweit wie möglich zur Orientierung heranzuziehen. Sind Abbruchmaßnahmen und die dafür erforderliche Entsorgung sowie Reinigungsmaßnahmen aufgrund denkmalrechtlicher Vorgaben im Gesamtkontext der Maßnahmen, insbesondere für weitere Sanierungsmaßnahmen, erforderlich und in der denkmalrechtlichen Genehmigung verankert, so sind die Kosten als Bestandteil des dazugehörigen Gewerkes im entsprechenden Umfang förderfähig. Inhaltsübersicht
Baustelleneinrichtung
Erdarbeiten
Gerüstbauarbeiten
Bauwerksabdichtung gegen Feuchtigkeit
Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten
Naturwerksteinarbeiten/Lehmbauarbeiten
Zimmermannsarbeiten
Stahlbau-, Metallbau-, Schmiede- und Schlosserarbeiten
Dachdeckungsarbeiten
Klempnerarbeiten
Putzarbeiten
Stuckarbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten
Tischlerarbeiten
Parkettarbeiten
Glaserarbeiten/Fensterbau
Malerarbeiten
Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen
Maßnahmen an (derzeit) nicht nutzbaren Objekten
Orgeln, Glocken, Läuteanlagen und Uhren
Restaurierungsmaßnahmen an technischen Denkmalen
Bildhauerische Arbeiten
Restaurierungsmaßnahmen an archäologischen Denkmalen
Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an historischen Gärten und Landschaftsbau
Maßnahmen an Archivgut
Maßnahmen zur Klimatisierung und ähnlich gelagerten Maßnahmen
Baunebenkosten/Statik
Leistungsbereiche
| Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung einschließlich Baufreimachung | 25 %
| Erdarbeiten Kosten für Erdarbeiten, außer für solche, die ausschließlich für Maßnahmen der Kostengruppe 400 nach DIN 276 (Bauwerk und technische Anlagen) dienen | 75 %
| Gerüstarbeiten 3.1 | Kosten für Gerüstarbeiten bzw. Gerüstkonstruktionen, außer für solche, die ausschließlich für Maßnahmen der Kostengruppe 400 nach DIN 276 (Bauwerk und technische Anlagen) dienen | 75 % 3.2 | Einfache Gerüstkosten | 25 %
| Bauwerksabdichtung gegen Feuchtigkeit Kosten für Mauerwerksabdichtung | 75 %
| Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten 5.1 | Risssanierung, reine Ausbesserungsarbeiten und erforderliche statisch-konstruktive Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten | 100 % 5.2 | Sonstige Kosten für Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, wenn diese Arbeiten ausschließlich oder überwiegend der Erhaltung des Denkmals dienen | 75 %
| Naturwerksteinarbeiten/Lehmbauarbeiten 6.1 | Steinrestauratorische Erhaltungs-, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen (z. B. reine Festigungs- und Schutzmaßnahmen) an Naturwerksteinen sowie Reparaturmaßnahmen und die originale Wiederherstellung der Lehmbausubstanz | 100 % 6.2 | Sonstige Naturwerkstein- und Lehmbauarbeiten | 75 % 6.3 | Besondere Reinigungsverfahren an Naturwerksteinen | 50 % 6.4 | Neubau (komplette Neuleistung) von Natursteinelementen nach historischem Vorbild | 50 %
| Zimmermannsarbeiten 7.1 | Reparatur und Ergänzung von Zierelementen (Zierfachwerkteile, Schnitzarbeiten) | 100 % 7.2 | Zimmermannsmäßige Instandsetzung und Reparatur von Holzkonstruktionen, Dachtragwerken/Dachgefügen, historischen Treppen und Holzböden (bspw. Dielen- und Riemenböden) und Außenwandverkleidungen (z. B. Holzschindeln, in Form oder Konstruktion aufwendige Stülpschalung) sowie Schwammsanierung | 75 % 7.3 | Neubauleistungen nach historischem Vorbild (komplette Neuleistung) | 50 %
| Stahlbau-, Metallbau-, Schmiede- und Schlosserarbeiten 8.1 | Reparatur und Ergänzung von Zierelementen | 100 % 8.2 | Reparatur und Ergänzung an historischen Metallteilen und Metallkonstruktionen sowie Hilfskonstruktionen zur Erhaltung historischer Substanz (z. B. Stahlunterzüge) | 75 % 8.3 | Sonstige Stahlbau-, Metallbau-, Schmiede- und Schlosserarbeiten | 50 %
| Dachdeckungsarbeiten 9.1 | Erhaltung einschließlich Reparatur vorhandener historischer Dachdeckung (einschließlich Abnehmen und Sortieren) | 100 % 9.2 | Erneuerung inklusive Lattung und Schalung | 75 %
| Klempnerarbeiten 10.1 | Reparatur und Ergänzung von Zier- und profilierten Werkstücken sowie Verblechungen und Blechabdeckungen zur Sicherung von Zierelementen Dachentwässerungen | 100 % 10.2 | Wiederherstellung von historisch vorgegebenen Ausführungen bei Sonderkonstruktionen (z. B. Erkerdächer, Turmhelme) | 75 % 10.3 | Reparatur, Instandsetzung und rekonstruierende Wiederherstellung von Dachentwässerungen sowie übrige Klempnerarbeiten Dachentwässerungen (auch Schneefanggitter) | 50 %
| Putzarbeiten 11.1 | Erhaltung, Festigung, Ergänzung und Reparatur historischer Putze und Putzgliederungen, Gesimsen, Lisenen und Profilen | 100 % 11.2 | Putzarbeiten nach besonderer historischer Handwerkstechnik, Materialzusammensetzung oder Oberflächenstruktur | 75 % 11.3 | Putzarbeiten am Sichtfachwerk, flächenhafte Innen- und Außenputze | 50 %
| Stuckarbeiten 12.1 | Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Stuckdekorationen | 100 % 12.2 | Originalgetreue Erneuerung von Stuckarbeiten | 75 %
| Fliesen- und Plattenarbeiten 13.1 | Reparatur und Ergänzung historischer Fliesen und Platten | 100 % 13.2 | Originalgetreue Erneuerung von Fliesen und Platten | 75 % 13.3 | Sonstige Fliesenarbeiten | 50 %
| Tischlerarbeiten 14.1 | Reparatur und Ergänzung (einschließlich Malerarbeiten) von historischen Decken, Türen, Toren, Klappläden und Kirchenausstattung | 100 % 14.2 | Originalgetreue Erneuerung von Decken, Türen, Toren, Klappläden und Kirchenausstattung | 75 % 14.3 | Sonstige Tischlerarbeiten | 50 %
| Parkettarbeiten 15.1 | Reparatur, Ergänzung sowie Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen historischer Holz- und Zierböden (aufwendige Dielen-, Riemenböden, Parkett) | 100 % 15.2 | Originalgetreue Erneuerung von Holzböden | 75 % 15.3 | Sonstige Parkettarbeiten | 50 %
| Glaserarbeiten/Fensterbau 16.1 | Reparatur, Ergänzung und Teilkopie historischer Fenster | 100 % 16.2 | Kosten für besondere Glasarten und Bearbeitungen (Ätzungen, Facettenschliff, Ornamentik u. a.) | 100 % 16.3 | Kosten für den originalgetreuen Nachbau historischer Fenster | 75 % 16.4 | Kosten für Schutzverglasungen historischer Fensterscheiben | 50 % 16.5 | Sonstige neue denkmalgerechte Fenster (außer Kunststoff), auch mit Isolierverglasung | 50 %
| Malerarbeiten 17.1 | Farbtechnische Sonderanstriche sowie Absetzungen, Gliederungen und Beschriftungen auf Grundlage eines Befundes | 100 % 17.2 | Einfache Malerarbeiten am Sichtfachwerk und Innenräumen | 50 %
| Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen 18.1 | Besondere Reinigungsverfahren sowie Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an | 100 % a. | bemalten und architektonisch gegliederten Fassaden oder Fassadenteilen b. | historischen Putzen c. | farbigen Fassungen und Gliederungen in historischen Innenräumen sowie Wandmalereien d. | unbeweglichen Ausstattungen e. | Intarsien und veredelten Holzoberflächen f. | beweglichen Ausstattungsteilen, soweit sie im Denkmalbuch eingetragen sind g. | historischen Scheiben 18.2 | Restaurierung historischer Kachelöfen | 75 %
| Maßnahmen an (derzeit) nicht nutzbaren Objekten 19.1 | Sicherungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, die nicht nutzbar sind, wie z. B. Grabmale und Postsäulen | 100 % 19.2 | Unaufschiebbare Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, die nicht genutzt werden beziehungsweise nur einer untergeordneten Nutzung dienen und in einem überschaubaren Zeitraum keiner Nutzung bzw. nur einer untergeordneten Nutzung zugeführt werden können | bis zu 100 %
| Orgeln, Glocken, Läuteanlagen und Uhren 20.1 | Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen | 100 % 20.2 | Rekonstruktion von Zifferblättern und Zeigern nach Befund | 100 % 20.3 | Begründete Reorganisation von historischen Pfeifenbeständen und Konstruktionsteilen | 75 % 20.4 | Nachguss von Glocken nach Befund | 50 % 20.5 | Erweiterung historischer Orgelwerke und die Modernisierung von Uhrwerken | 0 %
| Restaurierungsmaßnahmen an technischen Denkmalen 21.1 | Erhaltungs-, Reparatur- und Restaurierungsmaßnahmen an technischen Kulturdenkmalen, die nicht bereits in anderen Punkten erfasst sind | 100 % 21.2 | Originalgetreue Erneuerung | 75 %
| Bildhauerische Arbeiten 22.1 | Reinigung, Freilegung und Festigung von Stein-, Holz- und Metallbildwerken sowie ergänzende Arbeiten an historischen Bildwerken oder von Teilen des Ganzen sowie originalgetreue Herstellung von Einzelteilen zur Vervollständigung von Kunstwerken | 100 % 22.2 | Herstellung von Kopien von Ausstattungsgegenständen und Kunstwerken | 0 % 22.3 | Schaffung neuer bildhauerischer Arbeiten zur Kirchen- und Raumausstattung | 0 %
| Restaurierungsmaßnahmen an archäologischen Denkmalen 23.1 | Maßnahmen zur Dokumentation, Sicherung und Erhaltung archäologischer Denkmäler, einschließlich Ausgrabung und Bergung | 100 % 23.2 | Kosten für angemessene Schutzbauten, die nur der Konservierung archäologischer Befunde dienen und vom Landesamt für Archäologie gefordert werden | 100 % 23.3 | Aufwendungen für die angemessene Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines archäologischen Kulturdenkmals am Befund oder in seiner Umgebung | 100 % 23.4 | Rekonstruktionen und bauliche Maßnahmen, die der Zugänglichkeit der archäologischen Befunde dienen | 0 %
| Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an historischen Gärten und Landschaftsbau 24.1 | Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an den architektonischen Bestandteilen des Gartendenkmals | 100 % 24.2 | Rekonstruktion der architektonischen Bestandteile, Wiederherstellung von Ausstattungselementen (Einfassungen von Blumenbeeten, Pflanzkübeln, Schutzbarrieren für Vegetationsflächen, Sitzgelegenheiten usw.) des Gartendenkmals, der Wege und der Bepflanzung | 75 % 24.3 | Rückbau von nicht denkmalgerechten Wege- und Platzflächen | 50 % 24.4 | Entschlammungen von Wasserflächen, Wasserläufen sowie die kontinuierlich erforderliche Pflege jeglicher Anpflanzungen | 0 %
| Maßnahmen an Archivgut 25.1 | Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen an Privat- und Kirchenarchivgut, einschließlich dessen fachgerechter Lagerung, sowie Maßnahmen zur Erschließung des Archivguts | 100 % 25.2 | Nutzungsbedingte Aufwendungen (Schutzverfilmungen, u. a.) | 0 % 25.3 | Maßnahmen an Archivgut, das dem Landesarchivgesetz unterliegt, sowie Maßnahmen, die eine anderweitige Förderung des Landes mit archivpflegerischer Zielsetzung erfahren | 0 %
| Maßnahmen zur Klimatisierung und ähnliche technische Maßnahmen Maßnahmen, die überwiegend dem Denkmal dienen und nicht nutzerspezifischer Art sind | 100 %
| Baunebenkosten/Statik 27.1 | Kosten für Leistungen der Statik, welche im Zusammenhang mit Notsicherungsmaßnahmen stehen und zur Standsicherheit im Rahmen des Substanzerhalts am Denkmal dienen | 100 % 27.2 | Sonstige statische Berechnungen | 75 % 27.3 | Dokumentation, Raumbuch entsprechend denkmalpflegerischen Forderungen | 100 % 27.4 | Sondergutachten entsprechend denkmalpflegerischen Forderungen (z. B. restauratorische Voruntersuchungen, photogrammetrische Aufnahmen, bauhistorische Untersuchungen, dendrochronologische Untersuchungen, statische bzw. holzschutztechnische Bauzustandsermittlungen sowie auch gartendenkmalpflegerische Zielstellungen) | 100 % 27.5 | Kosten für Leistungen von Architekten, Ingenieuren, Landschaftsplanern und Planungsbüros für Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit den Arbeiten am Denkmal stehen | 75 %