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Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung vom 12. Juli 2024 (SächsABl. S. 846)
Die ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung vom 17. Mai 2022 (SächsABl. S. 695), die durch die Richtlinie vom 30. Juni 2023 (SächsABl. S. 990) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 21. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 300), wird wie folgt geändert:
In Ziffer I Nummer 2 wird die Angabe „9. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1723)“ durch die Angabe „9. Mai 2023 (SächsABl. S. 576)“ ersetzt.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
In Buchstabe a wird das Wort „Anteilsfinanzierung“ durch das Wort „Anteilfinanzierung“ ersetzt.
In Buchstabe b wird im vierten Spiegelstrich die Angabe „30 Prozent“ durch die Angabe „40 Prozent“ ersetzt.
In der Anlage wird in Nummer 7 Buchstabe b die Angabe „Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c“ durch die Angabe „Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 12. Juli 2024 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr In Vertretung Thomas Kralinski Staatssekretär