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Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 19. Dezember 2023 (SächsABl. 2024 S. 42)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
In Ziffer VI Nummer 1 der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen vom 18. September 2018 (SächsABl. S. 1211), die durch die Richtlinie vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. S. 1839) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 224), werden die Wörter „mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft“ durch die Wörter „mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft“ ersetzt.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 27. Dezember 2023 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2023 Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig