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Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Auftragsverarbeitung vom 21. April 2026 (SächsJMBl. S. 151)
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Die VwV Auftragsverarbeitung vom 24. April 2019 (SächsJMBl. S. 119), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Oktober 2024 (SächsJMBl. S. 261) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 244), wird wie folgt geändert: In Ziffer VI Nummer 17 Satz 2 wird nach der Angabe „schriftlich“ die Angabe „oder in einem dokumentierten elektronischen Format“ eingefügt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Dresden, den 21. April 2026 Die Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert