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Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Richtlinien Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 13. Juli 2026 (SächsJMBl. S. 179)
Die VwV Richtlinien Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 21. Februar 2017 (SächsJMBl. S. 22), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. August 2023 (SächsJMBl. S. 199) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 244), wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (VwV Richtlinien Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten – VwV RiVASt)“
Kapitel C zweiter Teil Vordruck Nummer 40a der Anlage wird durch den aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtlichen Vordruck ersetzt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2026 in Kraft. Dresden, den 13. Juli 2026 Die Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert