Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

SEHVFVwV-BUNBR

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ReaktorsicherheitKürzel nicht amtlich

Statistische Erhebungen; hier: Vergabestatistik Finanzbauverwaltung


Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Statistische Erhebungen; hier: Vergabestatistik Finanzbauverwaltung

Statistische Erhebungen Fundstelle: GMBl. 2017 Nr. 45, S. 838 I. Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen Im Nachgang zu der Vergaberechtsreform 2016 hat BMUB das Verfahren der Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen überprüft. Die Erkenntnisse aus der Statistik stellen nach wie vor eine wichtige Basis für die Entscheidung über regulatorischen Änderungsbedarf dar. Die Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen soll deshalb auch angesichts der neuen Vergabestatistikverordnung fortgeführt werden. II. Änderungen des Formblattes Vergabestatistik Finanzbauverwaltung 1. Bau-, Liefer- und gewerbliche Dienstleistungsaufträge sind wie bisher zu erfassen. Neu hinzu kommt die Meldung der freiberuflichen Dienstleistungsaufträge, ebenfalls unterteilt in Aufträge der Maßnahmenträger BMUB, BMVg und Dritte. Für die unter „Dritte“ erfassten Aufträge bitte ich künftig um eine Auflistung der entsprechenden Maßnahmenträger (ggf. über eine Fußnote). Die Begriffsbestimmung der einzelnen Vergabearten ist an die Nomenklatur der VgV, der VOB 2016 und der UVgO angepasst worden. Bisher nicht erfasste oder neue Vergabeverfahren (Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaften) wurden ebenso aufgenommen wie Einzelaufträge aus Rahmenvereinbarungen, letztere sowohl bei den unterschwelligen als auch bei den oberschwelligen Vergabeverfahren. Eine Erfassung der Rahmenvereinbarungen selbst ist nicht vorgesehen. Auf die Erfassung von Anzahl und Wert der an Unternehmen in den neuen Bundesländern vergebenen Aufträge wird künftig verzichtet. Neu aufgenommen wurden hingegen die Angaben zur Vergabe an kleine und mittelständische Unternehmen, unterteilt entsprechend der Mitteilung der Europäischen Kommission. 2. Die beschriebenen Änderungen sind im als Anlage beigefügten neuen Formblatt „Vergabestatistik Finanzbauverwaltung“ enthalten. Zur Vereinfachung des Datenaustausches ist es möglich, das Formblatt über das Internet unter www.fib-bund.de herunterzuladen und sodann elektronisch an das Referat BI7@bmub.bund.de zu senden. 3. Die Mitteilung hat weiterhin für jedes Kalenderjahr bis 31. März des Folgejahres zu erfolgen. III. Statistische Meldungen auf der Grundlage der Vergabestatistikverordnung 1. Bis zum Inkrafttreten der §§ 1 bis 6 der Vergabestatistikverordnung sind die Aufträge, die die EU-Schwellenwerte erreichen oder übersteigen, wie bisher entsprechend den jährlich vom BMWi übermittelten Vordrucken zu erfassen und dem Referat BI7 bis zum 31.3. des Folgejahres zu übermitteln. BMWi gibt in einem Leitfaden an, welche Vordrucke jeweils auszufüllen sind. Angaben zum geschätzten Gesamtwert der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte sind nur von zentralen Regierungsbehörden, obersten und oberen Bundesbehörden und vergleichbaren Bundeseinrichtungen bereitzustellen. 2. Nach Inkrafttreten der §§ 1 bis 6 der Vergabestatistikverordnung soll die Übertragung der darin geforderten Daten elektronisch an das BMWi erfolgen. Die Einzelheiten des Verfahrens werden zu gegebener Zeit durch gesonderten Erlass geregelt. IV. Inkrafttreten/Außerkrafttreten Für das Berichtsjahr 2017 ist noch das bisherige Formblatt Vergabestatistik Finanzbauverwaltung zu verwenden. Ab dem Berichtsjahr 2018 ist der neue Vordruck Vergabestatistik Finanzbauverwaltung (Anlage) zu verwenden. Der Erlass BS 11 – O 1070 – 210 / BS 11 – O 1087 – 200 vom 30. Juli 2001 wird aufgehoben. Im Auftrag Monika Thomas Nur per E-Mail Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bauverwaltungen der Länder – gemäß Verteiler „Erlasse“ – Anlage: Formblatt „Vergabestatistik Finanzbauverwaltung“


SEHVFVwV-BUNBRKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen