Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch auf das Jahr 2027 erstreckt.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (BStBl I S. 330), vom 7. Juni 2022 (BStBl I S. 923) und vom 13. März 2023 (BStBl I S. 404) über den 31. Dezember 2026 (vgl. BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2025, BStBl I S. 2048) hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2027 durchgeführt werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.