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SV-RL

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Vollzug des Strahlenschutzrechts; hier: Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung - Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) vom 1. Juli 2020


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SV-RL

Vollzug des Strahlenschutzrechts Fundstelle: GMBl 2020 Nr. 27–35, S. 562 Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.04.2024 (GMBl 2024 Nr. 20, S. 403) – RdSchr. d. BMU v. 1.7.2020 – S II 3 – 11602-1 – Auf Basis der Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern (SV-RL) vom 9. Januar 2009 (GMBl 2009 S. 1375), zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 1. August 2011 (GMBl 2012 S. 983), wurde durch den Arbeitskreis Röntgenverordnung (AK RöV) des damaligen Länderausschuss Röntgenverordnung (LA RöV) und ab dem Jahr 2019 durch eine Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Technik (AK Technik) des Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) eine Neufassung dieser Richtlinie erarbeitet. Der Überarbeitungsbedarf betraf insbesondere die nötige Anpassung an den Stand der Technik und an das novellierte Strahlenschutzrecht. Neben Anpassungen der rechtlichen Bezüge wurden insbesondere neue Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen gemäß § 114 StrlSchV und an die Teleradiologie gemäß § 14 Absatz 2 StrlSchG aufgenommen sowie Aufzeichnungspflichten und Anforderungen bei Interventionen weiter ausgeführt. Der Fachausschuss Strahlenschutz sowie der Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – haben jeweils im Umlaufverfahren einstimmig ihre Zustimmung zur Neufassung der Richtlinie erteilt. Um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wird auf Grundlage der Beschlüsse des Fachausschuss Strahlenschutz sowie des Länderausschuss für Atomkernenergie – Haupt-ausschuss – gebeten, die Neufassung der „Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung – Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)“ (Anlage) ab dem 1. Oktober 2020 beim Vollzug des Strahlenschutzrechts zu Grunde zu legen. Diese Richtlinie ersetzt die o. g. Richtlinie für die Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung vom 9. Januar 2009 (GMBl 2009 S. 1375), zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 1. August 2011 (GMBl 2012 S. 983). An die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen obersten Landesbehörden nur per Email Anlage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat Bundesaufsicht im Strahlenschutz Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung vom 1.7.2020geändert durch Rundschreiben vom 22.04.2024 Anlage: Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) geändert durch Rundschreiben vom 22.04.2024


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