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Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence)
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Tariffür die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence)in der Fassung des IV. Nachtragsvom 2. Februar 2006 Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, 55127 Mainz, Brucknerstraße 2 Nachträge zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville und Koblenz Inhaltsverzeichnis* Der aufgrund der Beschlüsse der Moselkommission gemäß Artikel 40 Abs. 1 Buchstabe a des Moselvertrages vom 27.10.1956 (Bundesgesetzblatt II S. 1837) erlassene Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence) wird wie folgt neu herausgegeben: Teil AAllgemeine Bestimmungen Teil BBefahrungsabgaben Teil CSchleusengebühren *) siehe § 1.01 Buchstabe m der Moselschifffahrtspolizeiverordnung Teil DBefreiungen Teil ESchlussbestimmungen Anlage 1: Entfernungstafel für die Mosel Anlage 2: Tarifsatzzeiger: Befahrungsabgaben für Güter Anlage 3: Tarifsatzzeiger: Befahrungsabgaben für Fahrgastschiffe Anlage 4: Schleusengebühren