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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 2019 - Abschnitt 2 und 3; hier: Inkrafttreten der mit Bezug 1 bekanntgegebenen Änderungen am 14. Februar 2024
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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 2019 - Abschnitt 2 und 3 – RdSchr. d. BMWSB v. 22.2.2024 - BII1-70421/2#5 – Mit der im Bundesgesetzblatt am 13. Februar 2024 veröffentlichten Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften vom 7. Februar 2024 (BGBL 2024 I Nr. 38; Bezug 2) wurden rechtstechnische Anpassungen in der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und der Sektorenvergabeverordnung (SekVO) vorgenommen. Diese Anpassungen betreffen u.a. die Aktualisierung der statischen Verweise auf die anzuwendenden Regelungen der VOB/A - Abschnitte 2 und 3. I. Inkrafttreten Ab dem 14. Februar 2024 ist somit der 2. Abschnitt der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2), der zuletzt durch die Bekanntmachung vom 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) geändert worden ist, anzuwenden. Ebenfalls ab 14. Februar 2024 ist der 3. Abschnitt der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2), der zuletzt durch die Bekanntmachung vom 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) geändert worden ist, anzuwenden. Die geänderten Paragraphen wurden bereits im Erlass vom 24. Oktober 2023 (Bezug 1) dargestellt. II. Aufhebung Der Erlass BWI7 -70421/3#3 vom 18. Juli 2019 wird aufgehoben. nur per E-Mail Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Fachaufsicht führende Ebenen in den Ländern