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Verwaltungsvorschriften des Bundes in Kostensachen; hier: Inkraftsetzung der VwV Vergütungsfestsetzung und der VwV Reiseentschädigung für das Bundesamt für Justiz
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AKTENZEICHEN zu: R B 5 - 5600 - R3 1057/2006 DATUM: Berlin, 05. April 2007 Verwaltungsvorschriften des Bundes in Kostensachen Mit Bezugsschreiben teilen Sie mit, dass die folgenden Verwaltungsbestimmungen des Bundes in Kostensachen künftig für die Erfüllung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz relevant sein könnten: Ich entspreche Ihrer Anregung und setze die genannten Verwaltungsvorschriften mit Wirkung vom 1. Mai 2007 für Ihren Geschäftsbereich in Kraft. Ich bitte Sie, die Vorschriften in der veröffentlichten Fassung sinngemäß anzuwenden. Bundesamt für Justiz
die Verwaltungsbestimmung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater (VwV Vergütungsfestsetzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2005 (BAnz. S. 11 997)
die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen, Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte (VwV Reiseentschädigung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2006 (BAnz. S. 6 601).