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VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitKürzel nicht amtlich

Vollzug der Röntgenverordnung; hier: Mustergenehmigungen für den ortsveränderlichen Betrieb von Röntgeneinrichtungen


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Vollzug der Röntgenverordnung; hier: Mustergenehmigungen für den ortsveränderlichen Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Vollzug der Röntgenverordnung Fundstelle: GMBl 2014, S. 150 – RdSchr. d BMU v. 13.3.2013 – RS II 3 – 11 602/0 – Der Länderausschuss Röntgenverordnung hat in seiner 66. Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt C 09 die Mustergenehmigungen zum ortsveränderlichen Betrieb von Röntgeneinrichtungen mit den Titeln beraten und gebilligt. Ich bitte Sie, die beigelegten Mustergenehmigungen dem Vollzug der Röntgenverordnung ab sofort und bis auf weiteres zu Grunde zu legen. An diefür den Vollzug der Röntgenverordnungzuständigen obersten Landesbehörden Anlage 1: Genehmigung zum ortsveränderlichen Betrieb eines handgehaltenen Röntgenfluoreszenzgerätes auf dem Betriebsgelände und außerhalb des Betriebsgeländes nach § 3 RöV Anlage 2: Genehmigung zum ortsveränderlichen Betrieb einer Röntgeneinrichtung im Rahmen der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung nach § 3 RöV Anlage 3: Genehmigung zum ortsveränderlichen Betrieb eines Röntgenblitzgerätes nach § 3 RöV

–.

„Genehmigung zum ortsveränderlichen Betrieb eines handgehaltenen Röntgenfluoreszenzgerätes auf dem Betriebsgelände und außerhalb des Betriebsgeländes nach § 3 RöV“ und

–.

„Genehmigung zum ortsveränderlichen Betrieb einer Röntgeneinrichtung im Rahmen der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung nach § 3 RöV“

–.

„Genehmigung zum ortsveränderlichen Betrieb eines Röntgenblitzgerätes nach § 3 RöV“,


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