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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ReaktorsicherheitKürzel nicht amtlich

Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung; hier: Zustimmung zur Verwendung des Albedodosimeters AWST-TL-GD04 des Helmholtz Zentrums München als amtliches Personendosimeter für Photonenstrahlung


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Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung; hier: Zustimmung zur Verwendung des Albedodosimeters AWST-TL-GD04 des Helmholtz Zentrums München als amtliches Personendosimeter für Photonenstrahlung

Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung – RdSchr. d BMUB v. 19.5.2015 – RS II 3 – 15530/1 – Fundstelle: GMBl 2015, S. 546 Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und der Länderausschuss Röntgenverordnung haben in ihrer o. g. gemeinsamen Sitzung über die Verwendung des Dosimeters AWST-TL-GD04 als amtliches Dosimeter gemäß der Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung vom 10. Dezember 2001 (GMBl 2002, S. 136) beraten. Im Ergebnis der Beratung hatte ich nach Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz der Verwendung des Dosimeters AWST-TL-GD04 als amtliches Personendosimeter für Neutronenstrahlung zugestimmt und dies per Rundschreiben vom 28. November 2013 an die für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gegeben. Im April 2015 hatten der Fachausschuss Strahlenschutz und der Länderausschuss Röntgenverordnung nach Vorlage der Bauartzulassung des o. g Dosimeters der Verwendung desselbigen als amtliches Dosimeter für Photonenstrahlung im Umlaufverfahren beigepflichtet. Diesem Votum schließe ich mich an und stimme gemäß Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie der Verwendung des Albedodosimeters AWST-TL-GD04 des Helmholtz Zentrums München als amtliches Personendosimeter auch für Photonenstrahlung zu. An diefür den Vollzug der Strahlenschutzverordnungzuständigen obersten Landesbehörden an diefür den Vollzug der Röntgenverordnungzuständigen obersten Landesbehörden gemäß Verteiler vorab per E-Mail


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