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VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ReaktorsicherheitKürzel nicht amtlich

Vollzug der Strahlenschutzverordnung; hier: Mustergenehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV im Rahmen der Demontage medizinischer Beschleuniger


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Vollzug der Strahlenschutzverordnung; hier: Mustergenehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV im Rahmen der Demontage medizinischer Beschleuniger

Vollzug der Strahlenschutzverordnung Fundstelle: GMBl 2014, S. 891 – RdSchr. d. BMUB v. 18.6.2014 – RS II 3 – 15241/1 – Im November 2011 hat der Fachausschuss Strahlenschutz beschlossen eine einheitliche Vorgehensweise bei Umgangsgenehmigungen für die Demontage medizinischer Beschleuniger anzustreben und eine Mustergenehmigung zu erarbeiten. Zu diesem Zwecke wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Mustergenehmigung sowie dazugehörige Erläuterungen erstellt hat. Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie hat die beigefügte Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV im Rahmen der Demontage medizinischer Beschleuniger als Mustergenehmigung sowie die zugehörigen Erläuterungen in seiner Sitzung im Mai 2014 verabschiedet. Ich bitte Sie, die Genehmigung dem Vollzug der Strahlenschutzverordnung zu Grunde zu legen. An diefür den Vollzug der Strahlenschutzverordnungzuständigen obersten Landesbehörden Anlage 1: Mustergenehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV im Rahmen der Demontage medizinischer Beschleuniger Anlage 2: Erläuterungen zur Mustergenehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV im Rahmen der Demontage medizinischer Beschleuniger


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