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Vollzug der Strahlenschutzverordnung; hier: Zustimmung zur Verwendung des Albedodosimeters AWST-TL-GD4 des Helmholtz Zentrums München als amtliches Personendosimeter für Neutronenstrahlung
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Vollzug der Strahlenschutzverordnung – RdSchr. d. BMUB v. 28.11.2013 – RS II 3 – 15530/1 – Fundstelle: GMBl 2015, S. 546 Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und der Länderausschuss Röntgenverordnung haben in ihrer o. g. gemeinsamen Sitzung über die Verwendung des Dosimeters AWST-TL-GD4 als amtliches Dosimeter gemäß der Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung vom 10. Dezember 2001 (GMBl 2002, S. 136) beraten. Im Ergebnis der Beratung stimme ich auf Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit nach Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie der Verwendung des Dosimeters AWST-TL-GD4 als amtliches Personendosimeter für Neutronenstrahlung zu. An diefür den Vollzug der Strahlenschutzverordnungzuständigen obersten Landesbehörden gemäß Verteiler vorab per E-Mail