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Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung; hier: Verwendung des Dosimeters "BE-TLD-TD-PHOTONEN 02" als amtliches Personendosimeter
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Vollzug der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung Fundstelle: GMBl 2015 Nr. 3/4, S. 84 – RdSchr. d. BMUB v. 5.11.2014 – RS II 3 – 15530/1 – Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und der Länderausschuss Röntgenverordnung haben in ihrer o.g. gemeinsamen Sitzung über die Verwendung des Dosimeters „BE-TLD-TD-PHOTONEN 02“ als amtliches Dosimeter gemäß Richtlinie über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung vom 10. Dezember 2001 (GMBl 2002, S. 136) beraten. Im Ergebnis der Beratung stimme ich auf Antrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin nach Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie und dem Länderausschuss Röntgenverordnung der Verwendung des Dosimeters „BE-TLD-TD-PHOTONEN 02“ als amtliches Teilkörperdosimeter für Photonenstrahlung zu. An diefür den Vollzug der Strahlenschutzverordnungzuständigen obersten Landesbehörden an diefür den Vollzug der Röntgenverordnungzuständigen obersten Landesbehörden gemäß Verteiler vorab per E-Mail