VSHVDBAAPVwV-BUNNS
Vollzug des Strahlenschutzrechts; hier: Verwendung des Dosimeters „BE–OSL–GD 01“ als amtliches Personendosimeter
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Vollzug des Strahlenschutzrechts Fundstelle: GMBl. 2020 Nr. 14, S. 286 – RdSchr. d. BMU v. 11.2.2020 – S II 3 – 15530/1 – Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie hat im Umlaufverfahren der Verwendung des Personendosimeters „BE–OSL–GD 01“ als amtliches Personendosimeter gemäß der Richtlinie über „Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung“ vom 10.12.2001 (GMBl 2002, S. 136) zugestimmt. Im Ergebnis der Beratung stimme ich gemäß Abschnitt 2.1 der o. g. Richtlinie in Abstimmung mit dem Fachausschuss Strahlenschutz der Verwendung des Personendosimeters „BE–OSL–GD 01“ als amtliches Personendosimeter für die Messgröße Tiefen-Personendosis HP (10) zur Messung der Ganzkörperdosis bei Exposition durch Photonenstrahlung zu. An die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen obersten Landesbehörden gemäß Verteiler per E-Mail