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Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragungals Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN)
Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus. Daneben stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung zum Nachweis der umsatzsteuerlichen Erfassung aus, wenn dieser für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland benötigt wird. Die Bescheinigungen werden auch für Organgesellschaften mit einem im Inland ansässigen Organträger sowie für Organgesellschaften und Zweigniederlassungen im Inland, die zum Unternehmen eines im Ausland ansässigen Unternehmers gehören, ausgestellt.
Für die o. g. Bescheinigungen wird das durch die Finanzämter zu verwendende Vordruckmuster
- USt 1 TN - Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) –
neu bekannt gegeben (Anlage).
Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen Anpassungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“.
Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Sofern die Bescheinigung zur Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten dienen soll, darf die Bescheinigung nur Unternehmern erteilt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Sie darf nicht erteilt werden, wenn der Unternehmer nur steuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder die Besteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG anwendet.
Sofern der Nachweis der Eintragung als Unternehmer von ausländischen Behörden zwingend auf von dem jeweiligen ausländischen Staat vorgegebenen Vordrucken verlangt wird, bestehen keine Bedenken, die Eintragung als Unternehmer auf diesen Vordrucken zu bestätigen, wenn sie inhaltlich dem Regelungsgehalt des Vordruckmusters USt 1 TN entsprechen.
Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 9. April 2026 - III C 2 - S 7104/00030/006/041 (COO.7005.100.2.14526857), BStBl I S. XXX, geändert worden ist, wird in Abschnitt 18.14 Abs. 7 Satz 2 die Angabe „18.11.2022, BStBl I S. 1592,“ durch die Angabe „23.04.2026, BStBl I S. XXX,“ ersetzt.
Anwendungsregelungen
Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 18. November 2022 - III C 3- S 7359/20/10007:001 (2022/1126438) – (BStBl I S. 1592).
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen Finanzamt - Tax office Telefon - Telephone Datum - Date
Steuernummer / Geschäftszeichen - Tax number / Reference number
(Bitte bei allen Rückfragen angeben - Please quote in all enquiries)
Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) Confirmation of registration as a taxpayer (company) Hiermit wird bescheinigt, dass This is to certify that
(Name und Vorname bzw. Firma - Full name or Company name)
(Art der Tätigkeit bzw. Gewerbezweig - Nature of work or Industry)
(Anschrift, Sitz - Address, Headquarters) als Steuerpflichtiger (Unternehmer) as a taxpayer (company) unter der Steuernummer under tax number unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer under VAT identification number als Teil einer Mehrwertsteuergruppe unter der Steuernummer as part of a VAT group under tax number des Steuerpflichtigen (Unternehmers) of taxpayer (company) 1) und ggf. unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer and, if applicable, under VAT identification number seit dem umsatzsteuerlich registriert ist. has been registered for VAT since Diese Bescheinigung dient ausschließlich zum Nachweis der Eintragung als Unternehmer This document is provided solely to confirm registration as a company for the purpose of zur Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten. obtaining a VAT refund in a third country. für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland. VAT registration in another country. Diese Bescheinigung gilt bis zum Ablauf des: This certificate is valid until: (Die Gültigkeit der Bescheinigung ist auf einen Zeitraum von längstens einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu beschränken.) (The certificate is valid for up to one year from the date of issue.)
Mit freundlichen Grüßen Best regards Ihr Finanzamt Your tax office
1) Die Eintragung berücksichtigt die Fälle des Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL). - Cases covered by Article 11 of Directive 2006/112/EC are taken into account. USt 1 TN - Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) - (04.26)
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