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VerwaltungsvorschriftenBundesministerium des InnernZABEBVwV-BIZABEBVwV-BInicht amtlich

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

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Bundesministerium des InnernKürzel nicht amtlich

Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)


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Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) - RdSchr. d. BMI vom 14. Januar 2010 - D4 - 223 100 – 1/34 - Als Austauschblätter übersende ich die aktualisierten Anlagen IV und V der allgemeinen Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 3. September 2002 – D II 3 – 223 100 – 1/3 (Übersicht der jährlichen Höchstwerte an Entgeltpunkten und der Durchschnittsentgelte). Dieses Rundschreiben wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Im Auftrag Dr. Kiel Anlage: Anlagen IV und V der allgemeinen Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001


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