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Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); hier: Rentenrechtliche Bemessungswerte
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Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) - RdSchr. d. BMI v. 16.1.2013 – D4 – 223 100 – 1/34#0 - Als Austauschblätter übersende ich die aktualisierten Anlagen III bis V der allgemeinen Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 3. September 2002 – D II 3 – 223 100 – 1/3 (Übersicht der aktuellen Rentenwerte, der jährlichen Höchstwerte an Entgeltpunkten und der Durchschnittsentgelte). Dieses Rundschreiben wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank Anlage: aktualisierte Anlagen III bis V der allgemeinen Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001