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VerwaltungsvorschriftenBundesministerium für Arbeit und SozialesZVVASSJZRBDMRVwV-BASZVVASSJZRBDMRVwV-BASnicht amtlich

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Bundesministerium für Arbeit und SozialesKürzel nicht amtlich

Zuständigkeit für Vereinbarungen über die Versicherungspflicht nach dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom 8. Juli 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung


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Zuständigkeit für Vereinbarungen über die Versicherungspflicht nach dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom 8. Juli 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung

Zuständigkeit für Vereinbarungen über die Ver-sicherungspflicht nach dem Abkommen über SozialeSicherheit vom 8. Juli 2003 zwischen der Regierung derBundesrepublik Deutschland und der mazedonischenRegierung - Bek. d. BMGS v. 10.12.2004 – E 23 – 72700 – M 16 – Die Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland, Bonn, mit Wirkung vom 1. Januar 2005 übertragen für: Vereinbarungen nach Artikel 11 des Abkommens über Soziale Sicherheit vom 8. Juli 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung (BGBl. II 2004 S. 1066) GMBl 2005, S. 215


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