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VerwaltungsvorschriftenBundesministerium für Arbeit und SozialesZVVAZBDRSSVwV-BASZVVAZBDRSSVwV-BASnicht amtlich

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Bundesministerium für Arbeit und SozialesKürzel nicht amtlich

Zuständigkeit für Vereinbarungen zur Versicherungspflicht nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit


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Zuständigkeit für Vereinbarungen zur Versicherungspflicht nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit

Zuständigkeit für Vereinbarungenzur Versicherungspflicht nach dem Abkommenzwischen der Bundesrepublik Deutschland undRumänien über Soziale Sicherheit vom 8. April 2005 - Bek. d. BMAS vom 28.4.2006 – VI b 2 – 72700-R2 - Die Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland, Bonn, übertragen für: Artikel 11 des Abkommens vom 8. April 2005 zwischen der Bundesrepubik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit (BGBl. 2006 II S. 162) mit Wirkung zum 1. Juni 2006. GMBI 2006, S. 626


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